Lohnsteuerberatung Nordfriesland e.V. - Lohnsteuerhilfeverein -
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Unsere Leistungen: zuverlässig und individuell

 

Lohnsteuerberatung Nordfriesland e.V. Lohnsteuerhilfeverein bietet professionelle und zuverlässige Hilfe in Steuersachen für Mitglieder. Eine ausführliche Beratung ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz.

 

Beratungsbefugnis

 

Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind Lohnsteuerhilfevereine befugt, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese

 

 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,

sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) oder

Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§§ 22 Nr. 1a EStG) erzielen.

 

Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

aus Gewerbebetrieb oder

aus selbstständiger Arbeit erzielen oder

umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen.

 

Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt

im Falle der Einzelveranlagung die Höhe von 18.000,- € oder

im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000,- €

nicht übersteigen.

 

Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes 1999 sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

 

Hier finden Sie uns

 

Lohnsteuerberatung Nordfriesland e.V.
- Lohnsteuerhilfeverein -

 

Beratungsstelle:

Augsburger Weg 13

25813 Schwesing (Husum)

04841/74171

 

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